
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Leistungen.
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungspflege, beispielsweise Verbandswechsel, Injektionen, Medikamentengabe und Blutdruckmessungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Pflegekasse übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad bestimmte Leistungen der Grundpflege und weitere Unterstützungsangebote im Rahmen der jeweiligen Leistungsansprüche. Wir beraten Sie persönlich zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme und unterstützen Sie bei der Abstimmung mit den zuständigen Kostenträgern.
Die Grundpflege umfasst die Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettengängen, Mobilität und Nahrungsaufnahme. Die Behandlungspflege beinhaltet dagegen medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden, beispielsweise Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung oder das Messen von Blutzuckerwerten. Unser Pflegedienst unterstützt Sie in beiden Bereichen entsprechend Ihrem individuellen Bedarf und den jeweiligen Voraussetzungen.
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen versorgt werden. Eine qualifizierte Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause, beurteilt die Pflegesituation und gibt hilfreiche Tipps zur Verbesserung der Versorgung. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz in der Regel halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 kann er auf Wunsch auch vierteljährlich erfolgen. Die Kosten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen.
Sobald Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen, melden wir uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück. Gemeinsam besprechen wir Ihren Unterstützungsbedarf und vereinbaren einen passenden Termin. Bei dringendem Bedarf bemühen wir uns um eine zeitnahe Versorgung und prüfen, welche Leistungen schnellstmöglich organisiert werden können. Der tatsächliche Start hängt von der Verfügbarkeit, dem Pflegebedarf und gegebenenfalls erforderlichen ärztlichen Verordnungen oder Genehmigungen ab.
Ja, grundsätzlich können Sie Ihren ambulanten Pflegedienst wechseln. Wenn Sie mit Ihrer bisherigen Versorgung unzufrieden sind oder sich eine andere Betreuung wünschen, unterstützen wir Sie gerne beim Wechsel. Wir besprechen Ihren individuellen Bedarf, klären bestehende Vereinbarungen und helfen Ihnen dabei, einen möglichst reibungslosen Übergang zu organisieren. Dabei achten wir darauf, dass Ihre notwendige Versorgung möglichst ohne Unterbrechung fortgeführt wird.
Die Kosten richten sich nach den benötigten Leistungen, dem zeitlichen Umfang und Ihrer individuellen Pflegesituation. Viele Leistungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen direkt über die Kranken- oder Pflegekasse abgerechnet werden. Je nach Pflegegrad, verfügbarem Leistungsbudget und vereinbartem Leistungsumfang können Eigenanteile entstehen. In einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten, mögliche Zuschüsse und die für Sie infrage kommenden Finanzierungsmöglichkeiten.
Wir wissen, dass Pflege und medizinische Unterstützung auch am Wochenende und an Feiertagen wichtig sein können. Deshalb besprechen wir Ihren individuellen Bedarf und prüfen, welche Leistungen zu den benötigten Zeiten organisiert werden können. Die Verfügbarkeit richtet sich nach der Art der Versorgung, der vereinbarten Betreuung und unseren Einsatzmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir gemeinsam eine passende Lösung für Ihre Pflegesituation finden.
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Leistungen
Grundpflege
Behandlungspflege
Beratungseinsatz §37.3
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