Pflegeberatung, Unterstützung im Alltag und hauswirtschaftliche Unterstützung aus einer Hand

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kostenlos, individuell und bedürfnisorientiert

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns ganz einfach bei WhatsApp eine Nachricht 

Unsere Dienstleistungen im Überblick

PFLEGECARRE

Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI

  • schnelle Terminvereinbarung
  • kostenlos
  •  vor Ort

Pflegegrad 1: 
halbjährlicher Beratungseinsatz (freiwillig)

Pflegegrad 2 + 3: 
halbjährlicher Beratungseinsatz 

Pflegegrad 4 + 5:
vierteljährlicher Beratungseinsatz 

PFLEGECARRE

Individuelle Pflegeberatung in den eigenen vier Wänden

  • Beratung zu gerontopsychiatrischen Erkrankungen
  • Demenzberatung
  • Begleitung bei Einstufungsverfahren und Widersprüchen
  • Überleitungspflege aus dem Krankenhaus
  • Beratung zur Gestaltung des Wohnumfeldes

Unterstützung im Alltag

  • Hilfe im Haushalt: Reinigung, saugen uvm.
  • Betreuung: Gesellschaft leisten, Demenzbetreuung, uvm.
  • Freizeitbegleitung: Gemeinsames Spazieren, Einkaufen, uvm.

Haushaltshilfe durch die Krankenkassen

  • Kein Pflegegrad notwendig
  • Für Schwangere und nach der Entbindung
  • Junge Familien
  • Nach einer ambulanten oder stationären Operation
  • Nach einer Reha
  • Nach einer Strahlen- oder Chemotherapie

Möchten Sie weitere Informationen, beispielsweise zum Thema Demenz erhalten? Unter „Mehr Details“ gelangen Sie zu unseren umfassenden Beratungsangeboten.

Kostenlos

Unsere Beratungs- und Kursangebote sind für Sie kostenfrei und bieten Ratsuchenden fundierte Informationen zu den Themen Pflege, Pflegeversicherung sowie Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten.

Individuell und bedürfnisorientiert

Unser Angebot richtet sich nach den individuellen und persönlichen Bedürfnissen der Ratsuchenden.

Die Beratungstermine können entweder in der häuslichen Umgebung, an einem neutralen Ort wie einem Café oder auch per Videokonferenz durchgeführt werden.

Öffnungszeiten

Mo – Fr – 09:00 – 18:00
Samstag – 08:00 – 12:00
Sonntag – Geschlossen

PFLEGECARRE

Kompetente Unterstützung bei der Pflege zu Hause

Die Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds zu Hause kann eine komplexe Aufgabe darstellen. Neben der Pflegeverantwortung müssen auch organisatorische und bürokratische Aspekte berücksichtigt werden. 

Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um Sie in allen Belangen zu unterstützen. Unsere Beratung vor Ort bietet Ihnen die Möglichkeit, alle offenen Fragen zu klären und eine umfassende Betreuung sicherzustellen.

Pflegeberatung, die Sie entlastet

Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen finden, die Ihre Pflege vereinfachen.

Ihr zuverlässiger Partner in der Pflegeberatung

Wir unterstützen Sie, damit Ihre häusliche Pflege bestmöglich gelingt.

Unser Versprechen an Sie

Zeitnahe Terminvereinbarung

Nachdem Sie uns per WhatsApp, E-MailTelefon oder Kontaktformular kontaktiert haben, werden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.

PFLEGECARRE
PFLEGECARRE

Professionelle Beratung für Ratsuchende

Eine Vielzahl von Fragen beschäftigt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Profitieren Sie von unserem kostenfreien Service und vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und beraten Sie umfassend zu Ihren Fragen.

Kompetente Pflegeberatung, die Entlastung schafft

Nutzen Sie unseren kostenfreien Service und erhalten Sie individuelle Unterstützung bei all Ihren Fragen.

Experten

Aufgrund unserer beruflichen Erfahrungen können wir unter anderem Experten in den Fachrichtungen Gerontopsychiatrie und Demenz vorhalten.

Aktuell und informiert

Durch unsere regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsangeboten im Bereich der Pflege, Pflegeversicherung und Gesetzesänderungen gewährleisten wir eine professionelle und kompetente Betreuung für unsere Kunden.

Diskretion

Die Sicherheit Ihrer persönlichen Informationen ist uns extrem wichtig. In unseren Pflegeberatungs- und Kursangeboten legen wir höchsten Wert auf die Vertraulichkeit sensibler Gesprächsinhalte. Wir garantieren, dass Ihre Informationen geschützt sind und nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis weitergegeben werden. 

Wir sind Vertragspartner der Krankenkassen und können Sie und Ihre Angehörigen unterstützen

Unterstützung durch eine Haushaltshilfe – so funktioniert es!

Schwangerschaft / Entbindung (§ 24h SGB V)

Wenn Sie aufgrund von Schwangerschafts-beschwerden oder nach der Geburt Ihren Haushalt nicht selbständig führen können und niemand da ist, der diese Aufgaben übernehmen kann, bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe für Sie. Es ist nicht erforderlich, dass weitere Kinder im Haushalt leben, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

Wie lange gilt der Anspruch:

Der Anspruch besteht so lange, wie ein Arzt die Notwendigkeit dafür bestätigt – also während der Schwangerschaft und nach der Geburt.

Zuzahlung:

Für die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung fallen keine gesetzlichen Zuzahlungen an.

Junge Familien (§ 38 SGB V)

Die Krankenkasse bezahlt Ihnen eine Haushaltshilfe, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter 12 Jahren lebt und Sie den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht selbständig führen können und auch niemand anderes im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann.

Wie lange gilt der Anspruch:

Die Unterstützung wird für bis zu 26 Wochen gewährt und der Anspruch beginnt am Tag nach:

  • der Entlassung aus dem Krankenhaus
  • der ambulanten Operation
  • der ambulanten Krankenhaus5behandlung
  • der Chemotherapie oder Strahlentherapie

Zuzahlung

Sofern Sie 18 Jahre oder älter sind, werden Sie an den Kosten für die Haushaltshilfe beteiligt. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 %

Haushaltshilfe ohne kleine Kinder (§ 38 SGB V)

Die Krankenkasse bezahlt Ihnen eine Haushaltshilfe, wenn in Ihrem Haushalt keine Kinder leben oder alle bereits das 12. Lebensjahr vollendet haben. Bitte beachten Sie, dass diese Unterstützung nicht möglich ist, wenn Sie einen Pflegegrad 2 bis 5 haben. Außerdem darf niemand anderes im Haushalt die Aufgaben übernehmen können.

Wie lange gilt der Anspruch:

Die Leistung wird für 4 Wochen gewährt. Die Frist beginnt am Tag nach:

  • der Entlassung aus dem Krankenhaus
  • der ambulanten Operation
  • der ambulanten Krankenhausbehandlung
  • der Chemotherapie oder Strahlentherapie

Zuzahlung

Sofern Sie 18 Jahre oder älter sind, werden Sie an den Kosten für die Haushaltshilfe beteiligt. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 %

Vereinbaren Sie noch heute Ihren Beratungstermin und erhalten Sie die Unterstützung, die Sie benötigen!